Ist es legal, einen Auktionseintrag löschen zu lassen?
Das ist die Frage, die Leute vom Handeln abhält, und sie verdient eine klare Antwort statt Beruhigung. Kurzfassung: Entfernt wird eine kommerzielle Website; nicht entfernen lässt sich eine amtliche Aufzeichnung. Alles Vernünftige zu diesem Thema folgt daraus, diese beiden Dinge auseinanderzuhalten.
Was genau entfernt wird
Eine Seite auf einer privat betriebenen Website, die Auktionsbestand erneut veröffentlicht hat: Ihre VIN, auf der Auktion aufgenommene Fotos und die Verkaufssumme. Diese Seite ist kein Register, hat keinerlei rechtliche Wirkung und begründet für niemanden eine Pflicht. Sie ist kommerzieller Bestand, der zufällig Ihr Fahrzeug betrifft.
Den Betreiber einer solchen Seite zur Entfernung aufzufordern ist ein gewöhnlicher Vorgang. Privatpersonen tun es, Unternehmen tun es, und es ist dieselbe Art Handlung wie die Bitte an irgendeine Website, Inhalte über Sie zu entfernen.
Was niemand entfernen kann
Die amtliche Historie. Carfax und AutoCheck sind kommerzielle Auskunftsdienste mit eigenen Quellen. NMVTIS ist eine US-Bundesdatenbank. Die Titelakte liegt bei der DMV eines Bundesstaats, Schadenakten liegen bei Versicherern. Kein Löschdienst kann daran etwas ändern, und keines davon ist betroffen, wenn ein Eintrag fällt.
Hat ein Fahrzeug einen eingetragenen Titelvermerk, hat es ihn danach immer noch. Wer etwas anderes andeutet, beschreibt etwas, das er nicht leisten kann.
Die beiden Gründe, die wirklich tragen
Datenschutz: Daten, die ein bestimmtes Fahrzeug und damit mittelbar seinen Halter identifizieren, ohne Einwilligung auf einer kommerziellen Seite veröffentlicht, indexiert und auf unbestimmte Zeit auffindbar.
Urheberrecht: Die Fotos auf der Seite hat das Auktionshaus gemacht. Die Seite, die sie erneut veröffentlicht, ist nicht deren Urheber, und ihre Position ist erheblich schwächer, als Halter annehmen.
Wo Leute es falsch angehen
Der Fehler besteht darin, das Anliegen so zu formulieren, als ginge es um den Zustand des Autos statt um die Veröffentlichung. Ein Verlangen, das sich liest wie der Versuch, einem Käufer die Historie zu verschleiern, lädt zur Ablehnung ein und verdient sie auch. Ein Verlangen, das auf der Zweitveröffentlichung der Halterdaten und fremder Fotos aufsetzt, ist etwas anderes und wird anders behandelt.
Man sollte sich außerdem ehrlich machen, was eine Löschung bewirkt: Sie räumt die kopierte Seite und das Suchergebnis. Wer einen Historienbericht bestellt, bekommt weiterhin einen Historienbericht.
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Häufige Fragen
Muss ich nachweisen, dass mir das Auto gehört? +
Für die Löschung selbst wird die VIN gebraucht. Titelpapiere oder Ausweise sind nicht erforderlich.
Könnte ein Käufer trotzdem von der Auktion erfahren? +
Ja — über Carfax, AutoCheck, NMVTIS oder den Titel selbst. Das bleibt unberührt, und ein Löschdienst, der etwas anderes nahelegt, führt Sie in die Irre.
Ist das in der EU anders? +
Die datenschutzrechtliche Grundlage ist dort in der Regel stärker, der praktische Weg bleibt derselbe: Der Eintrag wird auf der Website entfernt, nicht über ein Register.
Soll dieser Eintrag verschwinden?
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